
Limnofauna Europea“, das große Standardwerk von Prof. Dr. Joachim Illies, muss komplett neu geschrieben werden. Florian Illies, sein nicht weniger bekannter Sohn, hat sämtliche Arbeiten an Romanen und Prosa eingestellt und widmet sich nur noch dieser Aufgabe. Amerikanische Fliegenfischer haben Nymphen entdeckt, die ein mächtiges Eipaket tragen. Weitere Forschungen stehen noch aus. Unklar, ob diese Nymphen auf Subimago und Imago völlig verzichten und die Eier gleich selber legen, oder aber räuberisch leben und sich ein Ei als Vorrat anhängen. Darauf aber mochte die Szene nicht warten und hat nach der „Egg Stealing Leech“, längst ein alter Hut, nun die „Egg Trailing Nymph“ erfunden. Und mal ehrlich, würde man diesen Schwank etwas besser aufbauen und verlängern, würde er mindestens ins „Journal of irreproducable results“ passen und ganz sicher unmittelbar von einer KI aufgegriffen werden. Die Erfindung dieser Nymphen ist kein Witz und es gibt sie wirklich. Man möchte fast Mitleid haben mit den Fischereiaufsehern, Gewässerwarten, Vereinen und Gewässereignern. Die Fliegenstrecken waren immer schon eine Begehrlichkeit der Nicht-Fliegenfischer, und von Halford über Skues zu Sawyer und Tungsten, schlimmer noch Chebus und schamloses Tippfischen, wurden die Grenzen immer mehr verschoben. Jetzt kommen die ESN’s. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass man ohne je werfen gelernt zu haben als „Fliegenfischer“ jederzeit an die ehemals gesperrten Strecken darf. Mit Mepps-Mentalität. Wurm-Charakter. Maden-Psyche. Wie man auf einem Angelschein das Fliegenfischen definiert ist längst reinste Sprachkunst. Ein Freund meinte neulich, er würde nur Gespließte bis 8,5 Fuß erlauben und sich darauf verlassen, dass die Bambusfischer sowieso alle vom alten Schlag sind. Ein interessanter Gedanke. Der gerade zusammenbrechende Bambusmarkt wäre dankbar. Also, liebe Aufseher über das Wohl und Wehe unserer Fische, unserer Gewässer, unserer Passion, seien sie darauf vorbereitet, trotz verbotener Eifliegen so einen Witz von Fliege am Vorfach zu sehen. Da hilft nur eine Tatsachenentscheidung mit Videobeweis.
Ingo Karwath